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Letzte Änderung
28.05.2023, 12:28 Login

Satzung

Wie wird man bei uns Mitglied,

und was sollten unsere Mitglieder wissen ...


 

1. Anmeldung in der Abteilung Karate

Mitglied der Abteilung Karate des TSV Dresden e.V. kann jeder werden, der

a) Mitglied im TSV Dresden e.V. ist,
b) die Grundsätze und Regelungen in der Abteilung Karate erfüllt bzw. anerkennt und
c) über die notwendigen körperlichen und geistigen Eignungen verfügt.

zu a) Mitgliedschaft im TSV Dresden

Die Mitgliedschaft im Turn- und Sportverein Dresden e.V. als Trägerorganisation der Abteilung Karate ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Training. Anträge auf Mitgliedschaft im Verein können bei den Übungsleitern bzw. der Abteilungsleitung empfangen werden bzw. über die WEB-Seiten des TSV heruntergeladen werden. Hier findet ihr auch die Vereinssatzung und die aktuelle Geschäftsordnung. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages im TSV richtet sich nach den Beschlüssen der Jahreshauptversammlung.

Auf dem Aufnahmeantrag ist die Einzugsermächtigung zu erteilen. Auf Grund der hohen Mitgliederzahl des Vereins ist es für die Geschäftsstelle nahezu unmöglich, alle Beitragssäumigen zum Jahresende zur Zahlung zu mahnen. Die Erfahrung zeigte, dass nur über die Einzugsermächtigung der Organisatorische und Verwaltungsaufwand im Rahmen bleibt. Der Mitgliedsbeitrag für den TSV Dresden e.V. wird daher per Vorstandsbeschluss prinzipiell per Lastschrift eingezogen. Wir bitten für diese Regelung um Verständnis.

Der Vereinsbeitrag dient zur Finanzierung der abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz), zur Beitragsbegleichung beim Landessportbund, zur Finanzierung vereinsübergreifender Aktivitäten (jährliches Sportfest, zentrale Wettkämpfe usw.), der Finanzierung der Geschäftsstelle, der Begleichung der anteiligen Betriebskosten für die Nutzung der Sportstätten und ähnlichem mehr. Ein Exemplar der Vereinssatzung wird bei Aufnahme auf Wunsch ausgehändigt. Jedes Mitglied der Abteilung Karate kann auch die Trainingszeiten unserer anderen Karate-Trainingsgruppen ohne zusätzliche Kosten nutzen.

zu b) Die Regeln der Karate-Abteilung

Die Abteilung Karate wird durch ihre Abteilungsleitung inhaltlich und organisatorisch geführt. Die Abteilungsleitung wird nicht gewählt. Sie setzt sich aus den Mitgliedern zusammen, die die Abteilung gegründet haben bzw. von diesen in die Abteilungsleitung berufen wurden. Über die Mitgliedschaft in der Leitung entscheidet nicht die Graduierung oder das Alter des Karateka, sondern das persönliche Engagement um die inhaltlichen und organisatorischen Belange des Trainings und aller anderen Veranstaltungen, der Aus- und Weiterbildung von Instruktoren und Kampfrichtern, der Übernahme von Verantwortung für die Abteilung.

 

In die Leitung der Abteilung wurden folgende Karateka berufen:

Jörg Liebelt 4. Dan Abteilungsleiter
Hartmuth Simmert 2. Dan Stellvertr. Abteilungsleiter
Bernward Heide 1. Dan Kassierung
Peter Peschel 2. Dan Trainer 01 (Dresden, Bünaustr.)
Daniel Jentzsch 1. Dan Trainer 02 (Ottendorf-Ockrilla)


Das Training wird ausschließlich von ausgebildeten Instruktoren oder von ihnen Beauftragten durchgeführt. Jede Trainingsgruppe hat einen eigenen verantwortlichen Übungsleiter.

 

Für gesonderte Ausgaben der Abteilung wird ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag erhoben. Dieser steht ausschließlich unserer Abteilung für Trainingslager, Gruppen- und Einzelfahrten, Wettkämpfe, Ausrüstungen und dem Mitgliedsbeitrag im überregionalen Verband (KSK-Deutschland) zur Verfügung und beträgt im Jahr 6,- € pro Monat. Das ergibt einen Abteilungsbeitrag von 72,- € pro Jahr.

Wenn Geschwister ohne eigenes Einkommen (Kinder/Jugendliche) im Dojo trainieren, so ist für das zweite Kind nur die Hälfte des Abteilungsbeitrages zu bezahlen. Der Abteilungsbeitrag wird mit dem Vereinsbeitrag durch die Geschäftsstelle abgebucht. Weitere Ermäßigungen für Familienangehörige bzw. sozial schwächere Mitglieder können bei den Übungsleitern erfragt werden. Die Entscheidung darüber wird im Einzelfall von der Abteilungsleitung getroffen.

Vor jedem Training müssen sich alle Trainingsteilnehmer in die ausliegende Anwesenheitsliste eintragen. Erst damit wird der Versicherungsschutz (Unfall) wirksam. Da es sich hier nur um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungsschutz handelt, empfehlen wir jedem Mitglied, den Versicherungsschutz zusätzlich individuell über eine private Unfallversicherung zu gestalten.

Die Abteilungsleitung hat auf Antrag von mind. 34% der Mitglieder (oder ihrer gesetzlichen Vertreter) Auskunft und Rechenschaft über Maßnahmen der Leitung oder den Kassenstand zu geben.

Das Shotokan-Karate, wie es von Sensei Taji Kase gelehrt wurde, ist die zentrale Schule für unsere Art, Karate zu praktizieren. Durch die Instruktoren der KSK-Deutschland unter Leitung von Sensei Pascal Petrella und der KSK-Academy unter der Leitung von Sensei Dirk Heene sowie in den Sportarten übergreifenden Lehrgängen des Landessportbundes werden die Instruktoren und Kampfrichter unseres Dojos aus- und weitergebildet. Ziel unseres Karates ist es, über körperliches und geistiges Training allen Altersgruppen ein Weg zur Vervollkommnung der eigenen Fähigkeiten zu ermöglichen und Karate ein ganzes Leben lang betreiben und verbessern zu können. Diese Auffassung ermöglicht das Training aller Elemente einer Kampfkunst, die sich nicht nur in Wettkämpfen, Gürtelprüfungen und Selbstverteidigung erschöpfen, sondern durch ganzheitlichen Trainingsmethoden den Bereich des Budo erfassen.

Mit der Mitgliedschaft in der Abteilung Karate erwirbt der Karateka neben der Möglichkeit von Gürtelprüfungen das Recht, an den national und international organisierten und ausgeschriebenen Trainingslagern und Wettkämpfen teilzunehmen sowie sich entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten als Instruktor oder Kampfrichter zu qualifizieren. Alle Graduierungen, Wettkämpfe, Trainingslager und Qualifikationen werden im Budo-Pass eingetragen, der nach der Aufnahme ausgehändigt wird.

zu c) Die Eignung

In Abstimmung mit dem jeweiligen Übungsleiter kann jedes Kind am Training teilnehmen, wenn nicht schwerwiegende körperliche oder geistige Behinderungen eine gefahrlose und sinnvolle Ausbildung in Frage stellen. Im Zweifelsfalle ist ein Sportarzt zu konsultieren. Eine Entscheidung über die Teilnahme am Training obliegt ausschließlich dem Übungsleiter. Die Übungsleiter müssen natürlich über alle kurzzeitigen und oder auch dauerhaften körperlichen Einschränkungen informiert werden, da Sie das Training eigenverantwortlich leiten.

Zur geistigen Eignung zählt auch die innere Einstellung jedes Karateka, sich im Training nicht auf "e;das Verprügeln anderer"e; vorzubereiten, sondern sich durch fleißiges und ausdauerndes Training und der notwendigen Disziplin mit dem Weg einer traditionellen asiatischen Kampfkunst vertraut zu machen und sie zu erlernen. Wer die Normen des Dojos (gegenseitige Achtung, Höflichkeit, Ehrlichkeit, aber auch Sauberkeit, Hygiene und Ordnung usw.) nicht achten will, kann leider nicht bei uns trainieren.

Bei der Beantragung der Mitgliedschaft sind somit zusammen abzugeben:

 

2. Abmeldung / Austritt / ruhende Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Abteilung Karate des TSV Dresden e.V. erlischt auf Wunsch per schriftlicher, formloser Erklärung bis 3 Monate vor Jahresende an die Abteilungsleitung zum jeweils nächsten Geschäftsjahr. Ist damit auch der Austritt aus dem TSV Dresden verbunden, wird der entsprechend formulierte Austrittsantrag von uns an die Geschäftsstelle weitergeleitet. Der Austritt aus dem TSV richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung. Darin ist festgelegt, dass der Austritt aus dem TSV nur zum Jahresende unter schriftlicher Beantragung 3 Monate vor Jahresende an die Geschäftsführung erfolgen kann. In wirklich begründeten Ausnahmefällen (z. B. Umzug) kann auch eine spätere Austrittsbeantragung erfolgen.

Wer von sich aus unrechtmäßig den abgebuchten Mitgliedsbeitrag zurückbucht, hat auch die Verwaltungs- und Rückbuchungsgebühren zu tragen.

Es ist auch möglich, die Mitgliedschaft über einen längeren Zeitraum ruhen zu lassen. Eine solche Absicht ist der Abteilungsleitung vorher bekannt zu geben bzw. mit ihr abzusprechen. Es wird dringend empfohlen, bei der Absicht des Ruhens der Mitgliedschaft über längere Zeit bzw. des Austritts mit der Abteilungsleitung oder der Geschäftsstelle des Vereins Kontakt aufzunehmen!



3. Haftungsausschluss

Zum Training mitgebrachte Wertsachen sind generell nicht versichert, also Schmuck, Geld usw. möglichst zu Hause lassen. Uhren und Schmuck aller Art sind vor dem Training abzulegen (kleine Ohrstecker können getragen werden). Wir sind auch gegen Diebstahl und Vandalismus nicht versichert. Darunter fallen auch auf dem Vorgelände oder in den Vorräumen abgestellte Fahrräder sowie Kleidungsstücke aller Art. Es ist möglich, seine Sachen in einer Tasche während des Trainings in der Turnhalle abzustellen und somit unter Beobachtung zu halten. Für ein gestohlenes Fahrrad bzw. jegliche Art von Fahrzeugen kann leider nur eine eigene Versicherung in Anspruch genommen werden.